AGBs
ATX Hardware GmbH – Am Kornfeld 8 – 86932 Pürgen
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Geschäftsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird und wir diesem Widerspruch ausdrücklich zustimmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Alle Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist nur diese Auftragsbestätigung maßgebend. Besteht zwischen dem Auftraggeber und uns eine Rahmenvereinbarung oder eine Individualvereinbarung, so gehen diese, soweit sie von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder denen des Auftraggebers abweichen, in jedem Fall vor.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung und Reisekosten werden gesondert berechnet. Sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die nach Beginn der Lieferung anfallen, trägt der Besteller.
4. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor die technische Ausführung in allen Einzelheiten geklärt ist. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Hindernisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluß hat, berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzforderungen oder Rücktritt vom Vertrag. Bei Überschreitung von Lieferfristen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Bei nicht rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, Zeichnungen usw. verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und in Rechnung zu stellen, sofern der jeweilige Lieferteil eine in sich abgeschlossene Leistung ist.
5. Gefahrenübergang
Verpackung und Versand erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Ermessen des Lieferers. Mit Versandbeginn geht jegliche Gefahr auf den Auftraggeber über.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden zum Tage der Lieferung, im Fall eines vom Auftraggeber verursachten Annahmeverzuges der Lieferung zum Tag unserer Versandbereitschaft ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, falls nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Auftraggeber. Die oben erwähnten Zahlungs-bedingungen gelten auch für Teilrechnungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch von 6% pro Jahr. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Erzeugnisse bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Die unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse sind sorgsam zu behandeln und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf dieser Erzeugnisse werden bereits mit Vertragsabschluß an den Auftragnehmer abgetreten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte wird ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
Alle Leistungen werden nach dem allgemeinen Kenntnis- und Erfahrungsstand des Auftragnehmers erbracht. Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu Überprüfen. Minder- und Falschlieferungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel an unseren Lieferungen werden, sofern sie mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen hätten erkannt werden können, kostenlos behoben, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung angezeigt werden. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Kann ein erheblicher Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden, hat der Auftraggeber das Recht, für den fehlerhaften Teil der Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, so trägt der Auftraggeber die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Veränderungen an der gelieferten Ware vornimmt. Ergibt sich bei der Abnahme der Leistung ein Mangel, so wird dieser innerhalb einer angemessenen Frist behoben. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zur Erledigung der Nacharbeiten einen angemessenen Prozentsatz der Rechnungssumme einzubehalten.
9. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. Die persönliche Haftung unserer Organe und Angestellten, die als unsere Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.Wir weisen daraufhin, dass zu einem Auftrag beigestellte Platinen in unserem Hause nicht versichert sind und wir keine Haftung dafür übernehmen.
10. Sonstige Ansprüche
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen. Rechte und Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag können weder übertragen noch abgetreten werden.
11. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Pürgen. Gerichtsstand ist Augsburg.
13. Anwendbares Recht
Vertragssprache
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen unter Ausschluß etwaiger anderer nationaler oder internationaler Rechte allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: 8/2002